Strengere Regeln im Onlinehandel
Bis spätestens 28. November 2021 gießen EU-Mitgliedsstaaten die neue Omnibus-Richtlinie der EU in nationales Recht. Spätestens ab 20. Mai 2022 gelten die Regeln dann.
Worum geht es?
Ziel der Omnibus-Richtlinie ist die bessere Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften. Folgende Richtlinien werden als Teil des New Deals für Konsumentinnen und Konsumenten an die Anforderungen von Webshops und Online-Marktplätzen angepasst:
Wozu wird die Richtlinie eingeführt?
Für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten existiert bereits die Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer. Ziel der Omnibus-Richtlinie ist die Angleichung der Verbraucherrechte-Richtlinie an diese Regeln. So profitieren nicht nur Marktplatzhändler, sondern auch Konsumentinnen und Konsumenten von den neuen Transparenzvorschriften.
Nur noch Kundenrezensionen von echten Käufern erlaubt
Eine zentrale Maßnahme betrifft die Werbung mit Kundenrezensionen. Online-Marktplätze und Webshop-Betreiber müssen sicherstellen, dass veröffentlichte Bewertungen und Rezensionen von echten Käufern oder Produkttestern stammen. Sie müssen klar darüber informieren, wie die das gewährleisten. Ohne Überprüfung einfach die Authentizität zu behaupten, ist künftig unzulässig. Dies gilt immer dann, wenn die Kundenbewertungen geeignet sind, den Kaufprozess zu beeinflussen. Und davon ist wohl grundsätzlich auszugehen.
Zusätzliche Regeln für Online-Marktplätze
Neben der zuvor genannten Änderung müssen Marktplatz-Betreiber künftig weitere Regeln beachten:
- Verbraucher müssen künftig vor Vertragsabschluss klar und verständlicher über die wichtigsten Rankingkriterien zu informiert werden. Stichwort Buy-Box bei Amazon. Dabei ist zu erklären, welche zentralen Parameter die Ranking-Ergebnisse beeinflussen. Als Parameter kommen zB der Preis, der Lagerstand, Kundenrezensionen und viele andere Kriterien infrage.
- Bezahlte Positionen in Suchergebnissen müssen gekennzeichnet werden.
- Es muss ein gekennzeichnet werden, ob es sich um einen privaten oder einen gewerblichen Verkauf handelt. Dies dient zur Warnung der Konsumentinnen und Konsumenten, dass bei privaten Verkäufen die Regeln der Verbraucherschutzbestimmungen nicht gelten.
Was droht bei Verstößen?
Neben Verbandsklagen drohen auch empfindliche Geldstrafen. Ähnlich zur DSGVO bis zu vier Prozent des Umsatzes oder 2 Millionen Euro. Diese Bußgelder können verhängt werden, wenn unlauter geworben wird, nichtige Vertragsklauseln verwendet werden oder gegen das Fernabsatzgeschäft verstoßen wird. Wichtig: Bestehende Strafen gelten weiterhin, diese Zahlungen gelten zusätzlich.
Was muss ich tun?
Online-Marktplätze und Webshopbetreiber müssen rechtzeitig ihren Informationspflichten nachkommen und diese in ihren Webshops und Marktplätzen sichtbar machen. Möglicherweise müssen sie dabei auch Verträge, AGB oder Nutzungsbedingungen anpassen. Lieber keine Zeit verlieren, und gleich bei uns beraten lassen!
Weitere gesetzliche Regelungen, die vor allem für den E-Commerce relevant sind, finden Sie auf unserer Webseite „Rechtliches“. Klicken Sie sich gerne rein!