LIMESODA Blog

Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) im Überblick

Die neue Verbraucherrechte-Richtlinie in 15 Sekunden:

Wer an Verbraucher (Konsumenten, Endkunden) verkauft, muss ab 13.6.2014 neue Informationspflichten und Widerrufsfristen beachten, trägt das Transportrisiko und darf für Kundenhotlines keine teuren Tarife mehr verwenden. Für Webshops gelten zusätzliche Sonderbestimmungen.

Und nun im Detail:

Es kam wie so oft: Die EU erlässt eine Richtlinie, welche die Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen haben. Dann passiert lange nichts. Die konkrete Frist endete bereits am 13. Dezember 2013. Umsetzung in Österreich? Fehlanzeige.

Da die EU das aber schon auskennt, hat sie in der Richtlinie auch gleich festgelegt, dass diese auch beim Fehlen nationaler Gesetze sechs Monate später in Kraft tritt. Also am 13. Juni 2014. Mittlerweile wurden die Gesetzesänderungen mit dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) und dem Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (VRUG) aber doch noch durchgeführt. Und nun ist Feuer am Dach, es muss gehandelt werden. Andernfalls drohen wettbewerbsrechtliche Folgen (Unterlassung, Schadenersatz) und Verwaltungsstrafen.

Die Änderungen in „Kürze“

Ich möchte in diesem Artikel einen schnellen Überblick über die notwendigen Maßnahmen geben. Ich bin kein Jurist und die exakte Bedeutung vieler neu eingeführter Begriffe wird wohl erst in Gerichtsverfahren geklärt werden. Bitte nehmen Sie die folgende Liste als Diskussionsgrundlage. Lassen Sie Ihren Webshop und Ihre Unterlagen davon unabhängig jedenfalls rechtlich prüfen. Am Ende des Artikels finden Sie weiterführende Links.

Informationspflichten für Verbrauchergeschäfte in Webshops inkl. Zeitpunkt der spätesten Anzeige

InformationspflichtenBeginn Bestell-
vorgang (1)
Vor Vertrags-
abschluss (2)
Unmittelbar vor Vertrags-
abschluss (3)
Nach Vertrags-
abschluss (4)
Wesentliche Produkteigenschaftenxxx
Identität und Kontaktdaten des Unternehmens inkl. Kontaktdaten für Beschwerdenxx
Gesamtpreis inkl. Steuern und Nebenkostenxxx
Kommunikationskosten der eingesetzen Fernabsatztechnik, sofern nicht nach Grundtarif berechnet wirdxx
Lieferbeschränkungenxxx
Akzeptierte Zahlungsmittelxxx
Widerrufsbelehrung inkl. gesetzl. Muster-Widerrufsformularxx
Hinweis, dass Verbraucher bei Widerruf die Rücksendekosten zu tragen hatxx
Hinweis auf anteiliges Entgelt, falls auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers innerhalb der Widerrufsfrist mit Leistung begonnen wirdxx
Hinweis auf gesetzl. Gewährleistungsrecht sowie allfälligen Kundendienst und Garantienxx
Ggfls. Hinweis auf gültige Verhaltenskodizesxx
Ggfls. Laufzeit des Vertrages oder Kündigungsbestimmungen oder die automatische Verlängerung des Vertragesxxx
Ggfls. die Mindestdauer der Verpflichtung, die eingegangen wirdxxx
Ggfls. Funktionsweise digitaler Inhalte und Interoperabilität mit Hard- und Softwarexx
Ggfls. Zugang zu außergerichtlichem Beschwerde- und Rechtsverfahrenxx
(1) Beginn des Bestellvorganges: Jede Seite mit Warenkorb-Button (Nicht: Warenkorb)
(2) Vor Vertragsabschluss: Jederzeit.
(3) Unmittelbar vor Vertragsabschluss: Exakt auf der letzten Seite des Checkouts, direkt vor dem Kauf-Button.
(4) Nach Vetragsabschluss: Bestellbestätigung auf "dauerhaftem Datenträger" wie E-Mail oder Papier.

Gibt es Ausnahmen für manche Branchen?

Ja: z.B. Verträge über soziale Dienstleistungen, Gesundheitsdienstleistungen, Glücksspiele mit geldwertem Einsatz, Finanzdienstleistungen, Lieferungen von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, Verträge unter Verwendung von Warenautomaten, Pauschalreiseverträge.

Gilt das in allen EU-Ländern?

Manches ja, manches nein. Bezüglich des Verbraucherschutzniveaus gilt die Vollharmonisierung: Kein Mitgliedstaat darf strengere oder weniger strenge Regeln erlassen. Nicht harmonisiert sind weiterhin Datenschutzrecht, Vertragsrecht oder die Sanktionen bei Rechtsverstößen. D.h. beim Verbraucherschutz ist überall dasselbe verboten, es drohen aber in den verschiedenen Mitgliedsstaaten unterschiedliche Strafen. Deutschland und Polen agieren hier beispielsweise scharf, England lockerer.

Ich will mehr!

Gute Informationen bieten die  Wirtschaftskammer Österreich (teils nur für Mitglieder) und Trusted Shops für die deutsche Rechtslage.

So. Mein Vorsatz, eine kurze Zusammenfassung zu schreiben, ist kläglich gescheitert. Aber das Thema ist gleichermaßen umfassend und wichtig. Bis 13.6.2014 muss alles online sein. Noch Fragen? Oder Anmerkungen? Fehlt eine gute Quelle? Bitte posten!

Die mobile Version verlassen