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82.000-Euro-Klage wegen Blog-Post – Tipps für Blogger

Dieser Artikel beschreibt meine Erfahrung als privater Blogger wo ich vor betrügerischen Firmen im Bereich „Branchenbücher“ warne und verklagt wurde.

In Kürze: Die Firma Branchenklick GmbH (branchenklick.at) wehrt sich juristisch mit einer 82.000-Euro Klage inkl. Strafanzeige gegen meinen Blogpost – und blitzt ab. Das Gericht bestätigte meine Einschätzung, dass das „Angebot“ dieses Unternehmens irreführend ist und es sich dabei zumindest um Bauernfängerei handelt. Dieser Blog-Post informiert über mein Erlebnis und gibt Tipps für BloggerInnen, worauf sie beim bloggen achten sollten.

Die Korrekturabzug-Masche

Jede Unternehmerin und jeder Unternehmer kennt das: Auf dem Tisch liegt ein „Korrekturabzug“ eines „Branchenverzeichnisses„. Die eigenen Firmendaten sind schon abgedruckt, allerdings fehlerhaft und unvollständig. Alles kein Problem, einfach die Daten korrigieren, unterschreiben und zurückschicken. Meist hat das Ganze auch noch einen offiziellen Charakter oder ähnelt dem Corporate Design der Post oder bekannter „Gelber Seiten“. Gemeinerweise trudeln diese Schreiben oft auch noch direkt nach der Firmengründung oder einer Änderung im Firmenbuch ins Haus, wo solche „Ansuchen“ wenig auffallen.

Teure Abzocke

In Wahrheit verbirgt sich hinter diesem „Korrekturabzug“ die Millionen-Abzocke dubioser Firmen. Mit der Unterschrift nimmt man nämlich ein „Angebot“ an, das in der Regel viele Hundert Euro pro Jahr kostet und bei automatischer Verlängerung erst nach zwei bis drei Jahren kündbar ist. Diese Information verbirgt sich allerdings nur im Kleingedruckten. Da man als UnternehmerIn jedoch nicht von den kundenfreundlichen Regeln des Konsumentenschutzes profitiert, ist man an den Vertrag gebunden. Ob ein Vertragsrücktritt wegen der irreführenden Aufmachung gelingt, könnte erst in einem teuren Gerichtsverfahren geklärt werden, dessen Ausgang ungewiss ist.

Warnungen werden weggeklagt

Obwohl dieses Geschäftsmodell schon seit Jahren floriert, findet man kaum Warnungen zu diesem Thema und täglich wird die Schar der  Betrogenen mehr. Die Ursache liegt in der Aggressivität der werbenden Firmen. Sobald ein kritischer Artikel erscheint, folgen Rechtsanwaltsbrief mit Klagsdrohung, Unterlassungserklärung, Pönale und Forderung von Kostenersatz. Den meisten AutorInnen wird das schnell zu heiß und die Beiträge verschwinden wieder aus dem Web. Die Wirtschaftskammer warnt zwar vor diesen Betrügereien, nennt aber meist keine konkreten Firmennamen. Pikanterweise sind manche dieser Unternehmen auch Mitglieder der Wirtschaftskammer.

Credit: (c) Tom Schmucker | Dreamstime

EUR 82.000-Klage gegen Philipp Pfaller

In meinem privaten Online-Marketing Blog veröffentliche ich regelmäßig Warnungen vor dieser Korrekturabzugs-Abzocke. Jedes Mal, wenn ich so ein Schreiben erhalte, veröffentliche und kommentiere ich es. So auch im Fall der Firma Branchenklick. Kurz nachdem ich meinen Artikel über das „Firmenverzeichnis Wien“ geschrieben und vor der EUR 2.136 teuren Unterschrift gewarnt hatte flatterte mir ein geharnischtes Schreiben einer Salzburger Rechtsanwaltskanzlei ins Haus (Abmahnung im Volltext herunterladen [PDF / 0,1 MB]). Mit der Androhung einer Strafanzeige bei Unterlassung wurde ich aufgefordert, meinen Artikel zu entfernen, zusätzliche eine Unterlassungserklärung mit EUR 10.000 Pönale zu unterzeichnen und EUR 2.323,32 (!) Kostenersatz zu zahlen. Nachdem ich dankend abgelehnt hatte, wurden folgende Schritte unternommen:

  1. EUR 82.000 Klage (Klage im Volltext herunterladen [PDF / 2 MB])
  2. Antrag auf eine einstweilige Verfügung zur Entfernung des Artikels
  3. Strafanzeige gegen meine Person
  4. Anzeige beim Österreichischen Journalisten Club mit der Aufforderung, gegen mich vorzugehen

Ich müsste lügen, wenn mich das kaltgelassen hätte. Niemand fühlt sich wohl, wenn er als Blogger persönlich so angegriffen wird. Nach reiflicher Überlegung und intensiver Beratung mit meinem Anwalt Dr. Johannes Öhlböck  ließ ich es dann aber auf die Klage ankommen. Intuitiv fühlte ich mich klar „im Recht“. Aber „Recht haben“ und „Recht bekommen“ ist nicht immer dasselbe und niemand konnte eine Garantie dafür abgeben, wie die Sache ausgehen würde.

Finanzielle Unterstützung: Fehlanzeige

Vor Prozessbeginn fragte ich beim Österreichischen Journalisten Club (ÖJC) und der Wirtschaftskammer um finanzielle Unterstützung bei den Prozesskosten an. Der ÖJC (ich bin Mitglied) hat bis heute nicht mal geantwortet. Die Wirtschaftskammer lehnte ab, da sie ähnliche Musterprozesse bereits geführt und gewonnen hatte, wegen Uneinbringlichkeit aber auf den Verfahrenskosten sitzen blieb. Versicherung hatte ich ebenso keine – die meisten Versicherungen bieten so ein Produkt auch nicht einmal an. Also blieb nur das Vertrauen auf das eigene Gefühl und die Einschätzung des Anwalts. Die Wirtschaftskammer verwies mich am Ende noch an den Markenschutzverband, der mit einer eidesstattlichen Erklärung für mich Partei ergriff – das war dann wirklich eine große Hilfe!

Klage durch 2 Instanzen

Was folgte, war eine monatelange Klage mit Klageschriften, Klageerwiderungen und Repliken durch zwei Instanzen. Am Ende gewann ich aber auf voller Linie (Beschluss im Volltext herunterladen [PDF / 0,25 MB]). Das heißt die klagende Partei musste ihre eigenen Anwaltskosten, die Gerichtsgebühren und meine Anwaltskosten begleichen und der Artikel über die dubiosen Praktiken der Branchenklick GmbH bleibt weiterhin online.

Ein Sieg für die Meinungsfreiheit und für den Schutz vor Abzocke

Ich als Beklagter hatte eigentlich nichts zu gewinnen. Im nun eingetretenen besten Ausgang musste ich nichts zahlen. Trotzdem bin ich stolz, wenigstens einen kritischen Artikel vor der Löschung bewahrt und damit vielleicht einen Präzedenzfall für mutige BloggerInnen geschaffen zu haben. Mit einem Lächeln nahm ich zur Kenntnis, dass das Gericht mir sogar zugestand, das Geschäftsmodell der Branchenklick GmbH als „Bauernfängerei“ zu bezeichnen :)

„Im Rahmen eines kritischen Artikels dürfen auch überspitzte Formulierungen wie „Bauernfängerei“ verwendet werden, sofern der Betroffene Anlass für eine zulässige Kritik gegeben habe.“

In diesem Sinn: Niemand braucht Polemik, aber berechtigte Kritik soll geschrieben werden. Auch in privaten Blogs!

Tipps für BloggerInnen

  1. Vorsicht bei der Verwendung von strafrechtlich relevanten Begriffen: „Abzocke“ oder „Bauernfängerei“ vorzuwerfen ist nicht so schlimm wie „Betrug“.
  2. Vorwürfe sachlich untermauern: Ein allfälliger Vorwurf sollte sich auf einen nachvollziehbaren, belegbaren Fall beziehen.
  3. Risiken abwägen: Ist man mit einer Abmahnung konfrontiert muss jeder selbst entscheiden, ob er sich einen Rechtsstreit wirklich antun will. Selbst, wenn man im Recht ist. Risiken gibt es immer und es kann teuer sein und viel kosten, bis man auch Recht bekommt. Wenn die Firma am Ende nicht mehr existiert, bleibt man unter Umständen auf den Kosten sitzen, obwohl man „gewonnen“ hat.
  4. Rechtsberatung beiziehen, nicht vorschnell unterzeichnen: Spätestens wenn eine Abmahnung am Tisch ist, sollte rasch Beratung zugezogen werden. Auf keinen Fall aber vorschnell irgendeine Unterlassungserklärung unterzeichnen! An die wäre man dann nämlich gebunden und die enthält in der Regel weit überschießende Bestandteile wie hohe Pönalen, sehr allgemein formulierte Unterlassungszusagen oder die Verlegung des Gerichtsstandortes zum Kläger. Erst in Ruhe den Sachverhalt prüfen, den Rechtsbeistand befragen und dann besonnen antworten. Im Zweifel, wenn man berechtigt abgemahnt wurde, lieber eine von der eigenen Rechtsvertretung formulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen und übermitteln.
  5. Voller Einsatz: Sollte man es tatsächlich auf eine Klage ankommen lassen, gilt es alle Register zu ziehen. Jeden einzelnen Vorwurf separat behandeln und entkräften. Beweise und Belege sammeln, alles dokumentieren. Von wem könnte man schriftliche Unterstützung erhalten? Es gilt der Grundsatz freier Beweiswürdigung. Wer seinen Standpunkt besser belegt, gewinnt.
Der Vollständigkeit halber sei noch angemerkt, dass die Branchenklick-Website heute unter dem neuen Namen „Bauer Medienverlag GmbH“ firmiert. Das ist die normale Vorgangsweise: Wenn es rechtlich mühsam wird, wechseln diese Unternehmen ihren Namen.

Ist es euch schon ähnlich ergangen? Wurdet ihr abgemahnt? Bitte posten!

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