82.000-Euro-Klage wegen Blog-Post – Tipps für Blogger

blogger-klage-recht

Dieser Artikel beschreibt meine Erfahrung als privater Blogger wo ich vor betrügerischen Firmen im Bereich „Branchenbücher“ warne und verklagt wurde.

In Kürze: Die Firma Branchenklick GmbH (branchenklick.at) wehrt sich juristisch mit einer 82.000-Euro Klage inkl. Strafanzeige gegen meinen Blogpost – und blitzt ab. Das Gericht bestätigte meine Einschätzung, dass das „Angebot“ dieses Unternehmens irreführend ist und es sich dabei zumindest um Bauernfängerei handelt. Dieser Blog-Post informiert über mein Erlebnis und gibt Tipps für BloggerInnen, worauf sie beim bloggen achten sollten.

Die Korrekturabzug-Masche

Jede Unternehmerin und jeder Unternehmer kennt das: Auf dem Tisch liegt ein „Korrekturabzug“ eines „Branchenverzeichnisses„. Die eigenen Firmendaten sind schon abgedruckt, allerdings fehlerhaft und unvollständig. Alles kein Problem, einfach die Daten korrigieren, unterschreiben und zurückschicken. Meist hat das Ganze auch noch einen offiziellen Charakter oder ähnelt dem Corporate Design der Post oder bekannter „Gelber Seiten“. Gemeinerweise trudeln diese Schreiben oft auch noch direkt nach der Firmengründung oder einer Änderung im Firmenbuch ins Haus, wo solche „Ansuchen“ wenig auffallen.

Teure Abzocke

In Wahrheit verbirgt sich hinter diesem „Korrekturabzug“ die Millionen-Abzocke dubioser Firmen. Mit der Unterschrift nimmt man nämlich ein „Angebot“ an, das in der Regel viele Hundert Euro pro Jahr kostet und bei automatischer Verlängerung erst nach zwei bis drei Jahren kündbar ist. Diese Information verbirgt sich allerdings nur im Kleingedruckten. Da man als UnternehmerIn jedoch nicht von den kundenfreundlichen Regeln des Konsumentenschutzes profitiert, ist man an den Vertrag gebunden. Ob ein Vertragsrücktritt wegen der irreführenden Aufmachung gelingt, könnte erst in einem teuren Gerichtsverfahren geklärt werden, dessen Ausgang ungewiss ist.

Warnungen werden weggeklagt

Obwohl dieses Geschäftsmodell schon seit Jahren floriert, findet man kaum Warnungen zu diesem Thema und täglich wird die Schar der  Betrogenen mehr. Die Ursache liegt in der Aggressivität der werbenden Firmen. Sobald ein kritischer Artikel erscheint, folgen Rechtsanwaltsbrief mit Klagsdrohung, Unterlassungserklärung, Pönale und Forderung von Kostenersatz. Den meisten AutorInnen wird das schnell zu heiß und die Beiträge verschwinden wieder aus dem Web. Die Wirtschaftskammer warnt zwar vor diesen Betrügereien, nennt aber meist keine konkreten Firmennamen. Pikanterweise sind manche dieser Unternehmen auch Mitglieder der Wirtschaftskammer.

Credit: (c) Tom Schmucker | Dreamstime

EUR 82.000-Klage gegen Philipp Pfaller

In meinem privaten Online-Marketing Blog veröffentliche ich regelmäßig Warnungen vor dieser Korrekturabzugs-Abzocke. Jedes Mal, wenn ich so ein Schreiben erhalte, veröffentliche und kommentiere ich es. So auch im Fall der Firma Branchenklick. Kurz nachdem ich meinen Artikel über das „Firmenverzeichnis Wien“ geschrieben und vor der EUR 2.136 teuren Unterschrift gewarnt hatte flatterte mir ein geharnischtes Schreiben einer Salzburger Rechtsanwaltskanzlei ins Haus (Abmahnung im Volltext herunterladen [PDF / 0,1 MB]). Mit der Androhung einer Strafanzeige bei Unterlassung wurde ich aufgefordert, meinen Artikel zu entfernen, zusätzliche eine Unterlassungserklärung mit EUR 10.000 Pönale zu unterzeichnen und EUR 2.323,32 (!) Kostenersatz zu zahlen. Nachdem ich dankend abgelehnt hatte, wurden folgende Schritte unternommen:

  1. EUR 82.000 Klage (Klage im Volltext herunterladen [PDF / 2 MB])
  2. Antrag auf eine einstweilige Verfügung zur Entfernung des Artikels
  3. Strafanzeige gegen meine Person
  4. Anzeige beim Österreichischen Journalisten Club mit der Aufforderung, gegen mich vorzugehen

Ich müsste lügen, wenn mich das kaltgelassen hätte. Niemand fühlt sich wohl, wenn er als Blogger persönlich so angegriffen wird. Nach reiflicher Überlegung und intensiver Beratung mit meinem Anwalt Dr. Johannes Öhlböck  ließ ich es dann aber auf die Klage ankommen. Intuitiv fühlte ich mich klar „im Recht“. Aber „Recht haben“ und „Recht bekommen“ ist nicht immer dasselbe und niemand konnte eine Garantie dafür abgeben, wie die Sache ausgehen würde.

Finanzielle Unterstützung: Fehlanzeige

Vor Prozessbeginn fragte ich beim Österreichischen Journalisten Club (ÖJC) und der Wirtschaftskammer um finanzielle Unterstützung bei den Prozesskosten an. Der ÖJC (ich bin Mitglied) hat bis heute nicht mal geantwortet. Die Wirtschaftskammer lehnte ab, da sie ähnliche Musterprozesse bereits geführt und gewonnen hatte, wegen Uneinbringlichkeit aber auf den Verfahrenskosten sitzen blieb. Versicherung hatte ich ebenso keine – die meisten Versicherungen bieten so ein Produkt auch nicht einmal an. Also blieb nur das Vertrauen auf das eigene Gefühl und die Einschätzung des Anwalts. Die Wirtschaftskammer verwies mich am Ende noch an den Markenschutzverband, der mit einer eidesstattlichen Erklärung für mich Partei ergriff – das war dann wirklich eine große Hilfe!

Klage durch 2 Instanzen

Was folgte, war eine monatelange Klage mit Klageschriften, Klageerwiderungen und Repliken durch zwei Instanzen. Am Ende gewann ich aber auf voller Linie (Beschluss im Volltext herunterladen [PDF / 0,25 MB]). Das heißt die klagende Partei musste ihre eigenen Anwaltskosten, die Gerichtsgebühren und meine Anwaltskosten begleichen und der Artikel über die dubiosen Praktiken der Branchenklick GmbH bleibt weiterhin online.

Ein Sieg für die Meinungsfreiheit und für den Schutz vor Abzocke

Ich als Beklagter hatte eigentlich nichts zu gewinnen. Im nun eingetretenen besten Ausgang musste ich nichts zahlen. Trotzdem bin ich stolz, wenigstens einen kritischen Artikel vor der Löschung bewahrt und damit vielleicht einen Präzedenzfall für mutige BloggerInnen geschaffen zu haben. Mit einem Lächeln nahm ich zur Kenntnis, dass das Gericht mir sogar zugestand, das Geschäftsmodell der Branchenklick GmbH als „Bauernfängerei“ zu bezeichnen :)

„Im Rahmen eines kritischen Artikels dürfen auch überspitzte Formulierungen wie „Bauernfängerei“ verwendet werden, sofern der Betroffene Anlass für eine zulässige Kritik gegeben habe.“

In diesem Sinn: Niemand braucht Polemik, aber berechtigte Kritik soll geschrieben werden. Auch in privaten Blogs!

Tipps für BloggerInnen

  1. Vorsicht bei der Verwendung von strafrechtlich relevanten Begriffen: „Abzocke“ oder „Bauernfängerei“ vorzuwerfen ist nicht so schlimm wie „Betrug“.
  2. Vorwürfe sachlich untermauern: Ein allfälliger Vorwurf sollte sich auf einen nachvollziehbaren, belegbaren Fall beziehen.
  3. Risiken abwägen: Ist man mit einer Abmahnung konfrontiert muss jeder selbst entscheiden, ob er sich einen Rechtsstreit wirklich antun will. Selbst, wenn man im Recht ist. Risiken gibt es immer und es kann teuer sein und viel kosten, bis man auch Recht bekommt. Wenn die Firma am Ende nicht mehr existiert, bleibt man unter Umständen auf den Kosten sitzen, obwohl man „gewonnen“ hat.
  4. Rechtsberatung beiziehen, nicht vorschnell unterzeichnen: Spätestens wenn eine Abmahnung am Tisch ist, sollte rasch Beratung zugezogen werden. Auf keinen Fall aber vorschnell irgendeine Unterlassungserklärung unterzeichnen! An die wäre man dann nämlich gebunden und die enthält in der Regel weit überschießende Bestandteile wie hohe Pönalen, sehr allgemein formulierte Unterlassungszusagen oder die Verlegung des Gerichtsstandortes zum Kläger. Erst in Ruhe den Sachverhalt prüfen, den Rechtsbeistand befragen und dann besonnen antworten. Im Zweifel, wenn man berechtigt abgemahnt wurde, lieber eine von der eigenen Rechtsvertretung formulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen und übermitteln.
  5. Voller Einsatz: Sollte man es tatsächlich auf eine Klage ankommen lassen, gilt es alle Register zu ziehen. Jeden einzelnen Vorwurf separat behandeln und entkräften. Beweise und Belege sammeln, alles dokumentieren. Von wem könnte man schriftliche Unterstützung erhalten? Es gilt der Grundsatz freier Beweiswürdigung. Wer seinen Standpunkt besser belegt, gewinnt.
Der Vollständigkeit halber sei noch angemerkt, dass die Branchenklick-Website heute unter dem neuen Namen „Bauer Medienverlag GmbH“ firmiert. Das ist die normale Vorgangsweise: Wenn es rechtlich mühsam wird, wechseln diese Unternehmen ihren Namen.

Ist es euch schon ähnlich ergangen? Wurdet ihr abgemahnt? Bitte posten!

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Kommentare

  • Hut ab, dass du den Mut und die Zeit aufgebracht hast, betrügerischen Firmen entgegenzuwirken!
    Zum Glück (ja, manchmal muss man dem Glück auch nachhelfen) ist die Sache positiv für dich ausgegangen. Gratuliere!
    lg,
    Thorsten

    Antworten
  • hallo; hat mich jetzt so aufgeregt das zu lesen das ich ein böses mail an den betrüger verein schicken musst. danke für deinen unermüdlichen einsatz btw. !!! lg, marco

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  • Glückwunsch!

    Antworten
  • Hey Philipp,

    herzlichste Glückwünsche dazu! jeder, der schon einmal „Angeklagter“ eines Prozesses war weiß, wie ätzend dieses verschleppende Entscheidungsfinden ist, wie sehr es an den Nerven zerrt. ENDLICH ÜBERSTANDEN! Und dann wirklich mit dem besten Urteil das du dir hättest wünschen können – mach weiter so!

    GRUß

    Antworten
  • Hallo Philipp,

    ich gratuliere zu den guten Nerven und dem Erfolg! Es gehört eine ordentliche Portion Mut dazu, so etwas durchzuziehen. Und wie schnell versucht wird, jemanden einzuschüchtern, habe ich selbst schon erfahren. Ich habe vor einiger Zeit in unserer kleinen Gemeinde einen offenen Brief an den Bürgermeister geschrieben, in dem ich ausschließlich Fragen gestellt habe. Selbst daraufhin wurde mir mit rechtlichen Konsequenzen gedroht. Getroffene Hunde beißen eben sehr schnell.

    Ich werde Deinen Blog auf meine Leseliste setzen und soweit es mir möglich ist, für eine weitere Verbreitung sorgen.

    Antworten
  • Hallo liebe Leute,
    ich habe lange Zeit in einem solchen Verlag gearbeitet (als Grafiker) ohne es zu wissen.

    Nachdem ich allerdings ziemlich genau wusste, was da genau abgeht, hab ich mich umgehend informiert (innerbetrieblich auf eigene Faust und auch via WWW). Also wenn jemand Wert darauf legt einen Blick hinter die Kulissen zu werfen, ich stünde da gerne Rede und Antwort, wenn mein Vor- und Nachname oder sonstige Kontaktdaten nirgendwo fallen. Ich will ja auch nicht, dass mein Kopf fällt. =)

    Grüße,
    Anonynase.

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  • gut gemacht philipp

    für dich gut, dass es positiv ausgegangen ist. für alle anderen gut, dass dass soche methoden nun am pranger stehen können – gratuliere.

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  • Lieber Philipp,

    zunächst möchte auch ich Dir herzlich zum Sieg gratulieren :) Und ein großes DANKESCHÖN für Deine Ausdauer, Mut und die vieeellleeennnn Nerven, die dafür notwendig sind! Das ist wirklich ein wichtiges Urteil für die „österreichische“ Bloggerszene! Gerne würde ich auf meinem Blog zu Deinem Artikel verweisen, weshalb ich hiermit um Erlaubnis anfrage.

    Liebe Grüße

    Manu

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  • Sehr geehrter Herr Pfaller,

    Ich selbst habe einen sehr kritischen Bericht zu den „Machenschaften“ der Kontor New Media GmbH, mit Sitz in Hamburg, auf YouTube verfasst. Den Link hierzu poste ich nicht, da es zu leicht als Spam angesehen wird.

    Eigentlich war ich schon darauf eingestellt von einem Anwalt Post zu erhalten, aber da kam nichts! Eines Tages klingelte aber mein sonst nie verwendetes Haustelefon und am anderen Ende war ein oder der Pressesprecher von besagter Firma.

    Er versuchte lang und breit zu erklären warum die Angelegenheit so gelagert sei usw usf. Auch das kann man bei mir nachlesen.

    Jedenfalls fühlten sich daraufhin viele betroffene YouTuber in der Lage diese Firma zu klagen. Und was soll ich sagen: Es werden Prozesse am laufenden Band von den Klägern erreicht :) Da schwillt einem schon die stolzer Tech-Blogger-Brust ;)

    Was ich mit meinem Geschreibsel sagen will: Es ist immer gut wenn man sich nicht den Mund verbieten lässt, wenn man genügend Beweise hat. Ich für meinen Teil würde es wieder tun!

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    • Gratuliere! Nicht, dass ich es mir herbei wünsche. Aber wenn ich mich im Recht fühle, würde ich es wohl auch wieder so machen.

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  • Lieber Herr Pfaller,
    Vielen Dank für den Beitrag – Sie haben denke ich vielen Jungunternehmern einige Euros gespart, und schöne Grüße aus der Schweiz!
    Johann Neuhold

    Antworten
  • Hallo,

    ich bin durch einen Artikel auf derstandard.at auf Deinen Fall aufmerksam geworden. Ich möchte Dir einerseits gratulieren, aber auch „Danke“ sagen, dass Du den Mut, die Nerven und die Ausdauer hattest, das durchzusetzen.

    Auch wenn Dir die Verfahrenskosten ersetzt werden, bleibt schließlich immer noch die wahrscheinlich immense Zeit, die Du dafür investieren musstest und die Dir kein Gericht zurückerstatten kann.

    Ich bin hier wahrscheinlich eher die Ausnahme, weil ich -kein- Blogger bin. Was aber in der Berichterstattung jetzt unter den Tisch fällt ist, dass neben den österreichischen Bloggern vor allem Leute wie ich – tägliche „Konsumenten“ von Blogs – gewonnen haben. Solange Menschen wie Du so viel Mut beweisen und sich nicht einschüchtern lassen, solange haben schlichte Consumer wie ich Zugang zu wirklich freier Information. Und das ist der wahre Gewinn für uns alle dahinter: Man kann etwas nicht „wegklagen“, nur weil man Geld hat.

    Viel Glück und Erfolg auch weiterhin,
    Zep

    Antworten
  • „Pikanterweise sind manche dieser Unternehmen auch Mitglieder der Wirtschaftskammer.“

    Was ist daran Pikant? Es ist doch bekannt dass JEDER der im Besitz eines Gewerbescheines ist, automatisch auch Zwangsmitglied der WKO wird. Es gibt keine Möglichkeit den kostenpflichtigen Beitritt abzulehnen, genausowenig wie aus der Wirtschaftskammer auszutreten.

    m.M nach sind das auch moderne Raubritter.

    Antworten
    • In Deutschland heißen diese „modernen Raubritter“: IHK (Industrie- und Handelskammer). Hier gilt das gleiche: man ist Zwangsmitglied, zahlt jedes Jahr einen haufen „Schutzgeld“ (für nix) und man kann nicht austreten. Zig Gerichtsurteile haben Beschwerden degegen jedesmal abschlägig beurteilt. Leider.
      Es gab mal einen TV-Beitrag darüber, vor allem über die riesigen Pensionen von Direktoren dieser diversen (!) IHKs… es war zum Heulen, wo da die Beiträge tausender Zwangsmitglieder bleiben

      Antworten
      • Lieber Jeeves, Du schriebst:

        > In Deutschland heißen diese “modernen Raubritter”: IHK

        Ich stimme Dir da eigentlich schon zu, die Zwangs-Mitgliedschaft ist einfach abstrus. Aber andererseits, wenn man sie schon hat, warum nicht Nutzen daraus schlagen?

        Ich habe, als ich noch meine Firma hatte, ausgiebig die Hilfe der IHK in Anspruch genommen, und vielleicht hatte ich ja nur das Glück, bei einer Guten gewesen zu sein – aber die waren, zumindest in meinem Fall (komplizierte Import-Geschäfte mit US Armee) sehr hilfreich, kompetent und bemüht. Praktisch ein Consulting für wirklich kleines Geld. Für mich, damals, war der Beitrag wirklich gut angelegtes Geld.
        Die haben mir lang und breit die unverständlichen Bestimmungen erklärt, auch schon mal mit dem Zoll telefoniert, Formulare gefunden und ausgedruckt, und mich beraten.

        Mein IKH-Beitrag hat sich mehr als bezahlt gemacht, vielfach. Vielleicht weil ich einfach, im Gegenzug, den Gegenwert eingefordert habe. Was scheinbar nicht jeder macht.

        Aber da sind wir OT, richtig? Also lass ‚ma’s besser :)

        Auf jeden Fall ein dickes Danke an Philipp, und Glückwunsch! Klasse gemacht!

        Viel Spaß!

        Antworten
  • Gratulation, und großer Respekt dass du das durchgezogen hast! Ich will mir gar nicht vorstellen wei viele schlaflose Nächste du hattest, nachdem du so frontal beschossen wurdest…

    Ich denke jeder Blogger der irgendwann mal einen mehr oder weniger kritischen Artikel erstellt hat ein mulmiges Gefühl im Magen. Dieser Sieg ist ein wichtiger Meilenstein für uns alle, und zeigt, dass man vorsichtig sein muss, sich aber auch nicht einschüchtern lassen sollte.

    Alles Gute weiterhin!
    Klaus

    Antworten
    • Danke :) Locker nimmt man so etwas in der Regel nicht. Der Betrag ist kaum jemandem egal. Wahrscheinlichkeit hin oder her, ein Restrisiko bleibt immer. Wenn das durch drei Instanzen geht und man dann vielleicht eine „Teilschuld“ bekommt oder einem Vergleich zustimmt, sind schon die Gerichts- und Anwaltskosten sehr hoch.

      Antworten
  • Hallo Philipp

    Meinen aller größten Respekt vor deiner Arbeit und deinem Mut. Als Neuer in der Blogger-Szene hilft mir dein Erfahrungsbericht hier sehr, da ich selbst sehr kritisch zu schreiben versuche.

    Finde das Urteil für dich und die Meinungsfreiheit einfach toll und hoffe, dass sich viele Blogger nun zu mehr Mut inspirieren lassen.

    Lg,
    Safet von Blog+

    Antworten
  • GMX zockt unwissende User ab!
    Beschreibung:
    Pünktlich an eurem 18. Geburtstag erscheint nach dem Login auf GMX eine Anzeige, dass ihr 3 Monate lang GMX Promail ausprobieren dürft, dieses aber über
    „Mein Account“ schnell und einfach beenden könnt, wenn es euch nicht gefällt. Nachdem ihr dieses „Geschenk“ annehmt, kommt eine E-Mail, in der steht, dass ihr nach diesen 3 Monaten automatisch für 12 Monate GMX Promail benutzen würdet. Somit müsstet Ihr jeden Monat 17,49 € zahlen.
    Nun kommt aber der erste Trick seitens GMX, damit ihr auf jeden Fall in diese Abo reinfällt: Wenn ihr unter „Meint Account“ auf Tarif wecheln „GMX Freemail“ auswählt, kommt dort eine Anzeige, dass ihr nun doch einen Brief mit all euren Daten und einer Unterschrift an GMX senden sollt, da sonst diese Kündigung nicht akzeptiert wird. Da man ja kein Geld ausgeben will, versucht man einen anderen Schritt über eine E-Mail mit der Kündigung an „gmx@gmxnet.de“, doch dann kommt eine automatische E-Mail zurück, dass E-Mails nicht rechtskräftig sein sollen und man sich doch bitte an den Support wenden soll.
    Also wendet man sich natürlich an den Support mit der Nachricht, dass man mit sofortiger Wirkung diese Testphase beenden möchte und sein Konto bitte auf Freemail umgestellt haben möchte. Da kommt relativ schnell eine Antwort, dass der Support eure Entscheidung sehr bereut, aber diese leider nicht akzeptieren kann, da sie über keine Unterschrift von euch verfügen. Man solle doch bitte ein Fax mit den Daten und der Kündigung und Unterschrift an sie senden. (Falls ihr das wirklich macht, schreibt immer dazu, dass ihr auch eine schriftliche Bestätigung haben wollt!!!)
    Doch dieses wird meistens ignoriert, als wenn es nicht angekommen sei.
    Nach langem googlen habe ich viele Geschichten gelesen, die alle sehr ähnlich sind, immer mit der gleichen Testphase und dem nicht akzeptieren der Kündigung.
    Habe weiter gegoogled und einen Bericht eines Rechtsanwaltes gefunden, dass GMX genau wegen dieser Sache schon angezeigt wurde und auch verdonnert wurde, sie müssen E-Mails als Kündigung akzeptieren und dürfen NICHT mehr Fax’s verlangen. Macht GMX aber trotzdem noch…

    Googled selbst mal nach „GMX Promail Abzocke“, dort findet ihr sehr viele Berichte von Personen, die alle von GMX verarscht wurden.
    Noch als kleine Info:
    GMX und WEB.DE gehören zusammen zu der Firma 1&1! Egal, was von beidem ihr nutzt, seit vorsichtig, nutzt NIEMALS Testphasen, die euch von denen angeboten werden, denn dann geratet ihr in diese Falle mit rein!

    Ladet alle eure Freunde ein, damit jeder darüber bescheid weiß und GMX endlich aufhört die Leute zu verarschen! Wenn wir genug Leute werden, wird die Presse auch bald anfangen nach zu forschen und spätestens dann wird GMX am Ende sein!

    Antworten
  • Danke für den tollen Beitrag!

    Ich höre häufig von solchen Methoden, war aber selbst noch nie betroffen.
    Ich finde das gut, wenn sich da jemand drüber traut, aber bei diesen Summen ist es kein Wunder, dass die meisten eingeschüchtert sind – 82.000 Euro sind kein Pappenstiel…

    Viele Kleinstunternehmen und EPU sind froh, wenn sie über die Runden kommen. Sie haben meist nicht die Nerven und vor allem nicht den finanziellen Spielraum, um sich auf langwierige Rechtsstreitigkeiten einzulassen. Wenn man bedenkt, dass in Österreich mehr als die Hälfte der Unternehmen EPU sind und mehr als 80% maximal 4 Mitarbeiter beschäftigen, gibt das ein großes Potenzial für solche Firmen…

    Antworten
  • Der eine oder andere von und wird nicht noch ein seine Schulkameraden erinnern. Meist waren diejenigen, die am gemeinsten austeilen konnten, exakt dieselben, die, wenn es ums Einstecken ging, am lautesten geheult haben. Offenbar ändert sich an diese Verhaltensweise – wenn solche Schüler irgendwann zu Firmeninhabern werden – nicht. Ich erinnere hier gerne an die Gebrüder Schmidtlein, die es mit ähnlichen Abzock-Fallen zu jungem Reichtum gebracht haben. Wer sich traute daran Kritik zu üben, der wurde stante pede von ihrem Anwalt verklagt.

    Antworten
  • Hallo Philipp,
    ich gratuliere Dir und Deinem Anwalt zum erfolgreichen Abwehren der Klage! Ich stimme Dir zu, dass diese Praxis der „Firmenververzeichnisse“ deutlicher in der Öffentlichkeit präsentiert werden muss, denn niemand hat etwas zu verschenken, schon gar nicht zu Beginn der seiner Selbständigkeit.
    Ich hatte vor einigen Jahren einen anders gelagerten, recht kuriosen Fall, der mich beschäftigte. Dabei ging es um die Wortstellung „Wer liefert was?“. An sich ist das ja eine simple Frage, und diese stellte ich damals auf meiner Firmenhomepage als Teil eines Beitrages, in dem ich über Optimierungstools schrieb. Im Anschluss daran listete ich dann Lieferanten und Produktnahmen auf, inklusive Links zu Firmenseiten. Ein paar Monate später bekam ich Post vom Anwalt der Firma „Wer liefert was“. Darin wurde ich aufgefordert, den geschützten Namen seines Mandanten aus meiner Webseite zu entfernen. Mein Anwalt riet mir, dies eben zu tun, auch im Hinblick darauf, dass es keine schriftliche Unterlassungserklärung zu unterschreiben oder Einschreitekosten zu bezahlen gab. Nun, ich formulierte meinen Beitrag um („Wo bekomme ich was?“), mein Anwalt bekam eine Stunde Beratung bezahlt und damit war’s das. Mein Rechtsempfinden war danach aber nachhaltig getrübt, den eigentlich erscheint mir die Verwendung eines Markennamens im nicht betrieblichen Kontext doch wohl nicht unzulässig, grade wenn es sich um Wortmarken handelt, die dem regulären Sprachgebrauch entstammen. „Ein UHU sitzt im Wald“ wird wohl nicht einen bekannten Klebstoffproduzenten zu einer Unterlassungsklage provozieren, oder? ;-)

    Antworten
  • Coole Sache Philipp, da hast du echt Nerven bewiesen! Ich hab vor einigen Wochen auch den strafrechtlich relevanten Aspekt dieser Thematik aufbereitet. Der ist nämlich oft noch unangenehmer als der zivilrechtliche §1330. Viel Spass beim Schmökern ;-) http://gplusseo.wordpress.com/

    Antworten
  • Hallo Philipp,

    das sind ja mal gute Neuigkeiten in dieser „Szene“ :-)

    Gratulation!

    lg thomas

    Antworten
  • Hallo Philipp, dann hoffen wir mal, dass da noch mehr solcher Artikel erscheinen, es gibt leider sehr viel Unfug in diesem Bereich, und es ist eine Sauerei, dass da Firmen wie eben diese in Verbänden organisiert sind, die sich einen Dreck um ihre Mitglieder kümmern.

    lG
    Ralf

    Antworten
  • Hallo Philipp,

    und herzliche Gratulation zu diesem grandiosen Sieg! Ich kann mir denken, dass das Gefühl ein mulmiges war. Ich habe schon 2 Mal „kleine Abmahnungen“ bekommen und war da schon ziemlich geschockt.

    Umso schöner, dass das Recht in Deinem Fall doch gesiegt hat. Ich würde sagen, das schreit danach, Deinen Artikel noch ein bißchen weiter zu verbreiten und somit der Warnung noch größeren Raum zu verleihen.

    Ich werde es mal über meine Kanäle etwas streuen, vielleicht hilft es ja was!

    lg
    Mike

    Antworten
    • Hi, danke! In Wahrheit ist das größte Problem ja, dass es in diesem Verfahren gerade mal um ein Unternehmen geht. Wer eine Firma hat weiß aber, wie viele solcher „Angebote“ da pro Monat eintrudeln. Das ist ein Riesengeschäft und es trifft oft kleine Unternehmen, für die das nicht egal ist.

      Antworten
  • Hallo Philipp,

    erst mal Glw zu diesem Erfolg. Wie du es schreibst ist „Recht haben“ und „Recht bekommen“ immer eine komische Sache. Klasse, dass du das durchgezogen hast und ab heute bist du auch bei mir im Feedreader.

    Grüße Ivo

    Antworten
  • Hallo Philipp,

    zunächst einmal darf ich dir zu deiner Zivilcourage und dem Urteil gratulieren. Es gibt nur wenige Möglichkeiten gegen diese Art der Geldmacherei vorzugehen und eine davon ist es, die betreffenden Unternehmen ans Licht zu bringen.

    Eigenartigerweise nehmen es viele Unternehmen die wider des regulären Menschenverstandes agieren mit deren eigenen Rechten dann doch sehr genau.

    Alles Gute, Michael

    Antworten
  • Gut, dass Du Dich durchsetzen konntest! Ich habe mit kritischen Artikeln auf einem meiner Blogs (dessen Domain schon sehr spammy klingt, aber nicht ist) auch schon Ärger bekommen – und verloren. Kann keine Details nennen, aber es ging um unseriöse Möglichkeiten im Internet Geld zu verdienen. Das geht es zu – da sind diese Firmenverzeichnisse noch ein geringes Übel.
    Meine Seite wurde bereits komplett kopiert ins Internet dupliziert, das Duplikat von Google gelöscht, mein Adwords Account gesperrt (!) und noch einiges mehr an „Spass“ – nur weil ich das offensichtliche dargelegt habe.
    Ich bekam auch Besuch von der Kripo weil die glaubten, das ich erfundene Persönlichkeiten (mit Stockfotos) dieser Abzockerseiten persönlich kenne oder selber Derjenige welche bin.
    Wenn man kritisch schreibt, muss man – wie Du oben darlegst – sehr vorsichtig sein. Im Zweifelsfall den Text vom Anwalt korrekturlesen lassen – für Unternehmer ist es hierbei am wichtigsten nicht gegen das UWG (unlauterer Wettbewerb) zu verstoßen.

    Antworten
    • Hallo Andreas, danke für dein Kommentar. Der Hinweis auf das UWG ist wichtig. In meinem Fall wurde auch versucht ein Konkurrenzverhältnis zu konstruieren: Da die auf ihrer Seite keinerlei Anstrengungen für eine gute Suchmaschinenoptimierung unternommen hatten und natürlich niemand freiwillig auf deren Seite linkt, reichte schon mein nicht-optimierter Artikel aus um in Google zwischen Platz 1 und 2 zu pendeln, wenn man nach „Branchenklick“ suchte. Sie meinten nun, ich nütze dieses Ranking in Google unter ihrem Firmennamen um daraus Aufträge für LimeSoda lukrieren. Das hat dann das Gericht nun doch nicht geglaubt :)

      Antworten
  • Lieber Philipp!

    Gratuliere und gute Information – hast hier einen wichtigen Schritt für die Blogger und die Meinungsfreiheit an sich gemacht und das auf dein Risiko – RESPEKT!

    LG Gerald

    Antworten
  • Lieber Philipp,

    ich darf kurz die maßgebliche Bestimmung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nachtragen. § 28a Abs 1 UWG lautet wie folgt:

    Es ist verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für Eintragungen in Verzeichnisse, wie etwa Branchen-, Telefon- oder ähnliche Register, mit Zahlscheinen, Erlagscheinen, Rechnungen, Korrekturangeboten oder ähnlichem zu werben oder diese Eintragungen auf solche Art unmittelbar anzubieten, ohne entsprechend unmißverständlich und auch graphisch deutlich darauf hinzuweisen, daß es sich lediglich um ein Vertragsanbot handelt.

    Für mich war der von Dir dargestellte Gerichtsentscheid ein klarer Wegweiser für Blogger, die heikle Themen kritisch hinterfragen und sich auf die Meinungsfreiheit verlassen dürfen, wenn sie sich selbst an die Regeln halten.

    Antworten

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