LimeTV: Rechtsgrundlagen im E-Commerce

Betreibt man einen Webshop, ist der Produktverkauf nicht das einzige Thema, das nach viel Aufmerksamkeit verlangt. Eine ganze Reihe an rechtlichen Vorschriften „versüßen“ den Alltag im E-Commerce. In unserer mehrteiligen LimeTV-Serie beantwortet der auf E-Commerce spezialisierte Anwalt Dr. Johannes Öhlböck  meine Fragen zum Thema „Rechtsgrundlagen im E-Commerce„.

httpv://www.youtube.com/watch?v=djgtTqfGKMw&list=PLSYGy_kch_WWbAy46qg5aLgxEbYxHD1aq&index=2

Diese Themen werden im Video behandelt:

  • Müssen B2B-Webshops (business to business) andere Dinge beachten als Webshops, die ausschließlich an Konsumenten ((B2C, business to consumer) verkaufen)?
  • Welches Recht ist anzuwenden? Jenes aus dem Land des Webshop-Betreibers oder das aus dem Land des Kunden bzw. Konsumenten?
  • Was ist eine Rechtswahlklausel und wann darf ich sie anwenden?
  • Welche Konsequenzen drohen bei Rechtsverletzungen? Was kann das kosten?
  • Was passiert, wenn ich versehentlich etwas vergesse?

Zugrunde liegende Materien sind u.a. die Informationspflichten aus E-Commerce Gesetz (§§ 9 -11 ECG) und Unternehmensgesetzbuch (§ 14 UGB). Weiters die besonderen Erfordernisse bei elektronisch geschlossenen Verträgen im Fernabsatz im B2C-Bereich, die im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz geregelt sind (2. Abschnitt FAGG).

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    Philipp

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